Aktuelles
Das Jahresprogramm 2023 ist da!
Alle Termine des Vereins für das Jahr 2023 übersichtlich zusammengefasst:
Jahresprogramm 2023 als pdf zum Download
Jahresprogramm als i-Kalender-Datei zum Download
Gesundheitszeugnis für den Verkauf von Bienen oder Wandern
Für den Verkauf von Bienenvölkern oder das Wandern mit Bienen ist einiges zu beachten. Vor allem aber ist die Frage: Benötigt man ein Gesundheitszeugnis? Aus aktuellem Anlass - gerade mit den Faulbrutsperrbezirken - hier die Regelungen:
Kommen die Bienenvölker in den
a.) gleichen Landkreis
b.) anderen Landkreis
c.) anderes Bundesland
d.) europäisches Ausland (auch Österrecih)
Dann Kontakt zum Veterinäramt (Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen: veterinaeramt(at)lra-toelz.de) aufnehmen und das Gesundheitszeugnis beantragen.
Dies geschieht formlos.
In Bayern ist das auch etwas einfacher geregelt. In der Regel genügen:
Name, Anschrift, PLZ, Ort, Tel, Emailadresse des Imkers
Standort der Bienen.
Für die Fälle:
a.) Kein Gesundheitszeugnis notwendig, nur Sperrbezirke beachten.
b.) Einfaches Gesundheitszeugnis vom Veterinär, i.d Regel ohne Untersuchung.
c.) Regelungen des Empfänger-Bundeslandes beachten (erweitertes Gesundheitszeugnis).
d.) Europäisches Gesundheitszeugnis notwendig.
Wichtig ist: Der Empfänger muss dem Veterinär des Zielgebiets das Gesundheitszeugnis im Original vorlegen, auch hier liegt es im Ermessen des Veterinärs, manchmal reicht ein PDF.